Im Zeichen der Förderung: Die Rechtsform der Genossenschaft

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Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform, die ihre Unternehmensziele nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf die Förderung ihrer Mitglieder ausrichtet. Damit hebt sie sich von anderen Organisationsformen ab.

Ihre Struktur ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass das Mitglied nicht nur Anteilseigner (Kapitalgeber), sondern zugleich Geschäftspartner (Kunde) ist. Dieses Identitätsprinzip (Identität zwischen Mitglied und Kunde) ist das Hauptkriterium zur Abgrenzung einer Genossenschaft von anderen Unternehmen.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie ist rechtsfähig, geschäftsfähig und prozessfähig. Dies bedeutet, dass sie Träger von Rechten ist, bei Verträgen als Vertragspartei handelt, klagen und verklagt werden kann und im Prozess Prozesspartei ist. Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Personen erforderlich.

Die Struktur der Genossenschaft entspricht demokratischen Grundsätzen. Zwischen dem Mitglied und der Genossenschaft besteht ein besonderes Treueverhältnis. Genossenschaften sind mit einem Grundkapital in Form von Geschäftsanteilen ausgestattet. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligt.