Die Kosten der Neugründung bestehen in der Regel aus den Kosten für die Gründungsprüfung und die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Die Erstberatung beim genossenschaftlichen Prüfungsverband ist in der Regel kostenfrei. Die Kosten für die Gründungsprüfung werden individuell vereinbart oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierbei hängen die Kosten insbesondere von der Vorbereitung der Unterlagen durch die Gründer ab.
Für die Ersteintragung einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister (zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat) wird gemäß den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes i.V.m. der Handelsregistergebührenverordnung eine geringe Gebühr erhoben; ebenso für die Eintragung einer Genossenschaft im Rahmen des Umwandlungsvorganges nach dem Umwandlungsgesetz. Hinzu kommen Kosten für die elektronische Registeranmeldung einschließlich Unterschriftsbeglaubigung (i.d.R. durch den Notar).
Die Dauer der Neugründung wird maßgeblich durch die Qualität der eingereichten Gründungsunterlagen beeinflusst. In der Regel muss ein Zeitraum von ca. 6 Monaten ab dem ersten Kontakt (Erstberatung) bis zur Eintragung in das Genossenschaftsregister eingerechnet werden.
Die wichtigsten Schritte im Rahmen der Gründung einer Genossenschaft:
- Kontaktaufnahme mit dem Genossenschaftsverband/Gründungsprüfer
- Erarbeitung eines Gründungskonzeptes
- Genossenschaftliche Gründungsversammlung
- Gründungsprüfung
- Anmeldung zur Eintragung in das Genossenschaftsregister