Seit über 100 Jahren setzen Genossenschaften erfolgreich auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Ihre Unternehmensziele sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Als einzige Rechtsform hat die Genossenschaft den Zweck der Förderung ihrer Mitglieder (§ 1 Genossenschaftsgesetz). Damit hebt sie sich von anderen Organisationsformen ab. Ihre Struktur ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass das Mitglied nicht nur Anteilseigner (Kapitalgeber), sondern zugleich Geschäftspartner (Kunde) ist. Dieses Identitätsprinzip (Identität zwischen Mitglied und Kunde) ist das Hauptkriterium zur Abgrenzung einer Genossenschaft von anderen Unternehmen.
Weitere rechtsformspezifische Vorteile liegen u. a. in der einfachen und unbürokratischen Aufnahme neuer Mitglieder, der demokratischen Verwaltung und Mitwirkung der Mitglieder, der genossenschaftlichen Selbstverwaltung, die Transparenz und Vertrauen garantiert sowie in gemeinsamen Marketinginitiativen.
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